Neuerungen ab Sommersemester 2019

Alle Neuerungen und Fakten zur Auslandsförderung auf einen Blick:

Auszahlung

  • Gewährung des Darlehens zur Auslandsförderung unabhängig von weiterer Förderung
  • Auslandsförderung für studienbedingte Pflichtsemester und für freiwillige Auslandspraktika
  • Förderung von bis zu 6.000 Euro für einen studienbedingten Auslandsaufenthalt
  • Monatlicher Förderbetrag bis zu 1.000 Euro
  • Förderung im Regelfall 6 Monate
  • Auszahlung des Darlehensgesamtbetrages in einer Summe
  • Weitere Konditionen wie beim Daka-Darlehen

Rückzahlung

  • Beginn der Rückzahlung in der Regel 12 Monate nach Ablauf der Auslandsförderung
  • In begründeten Fällen Rückzahlung weiter aufschiebbar

Neuerungen ab Sommersemester 2019

Alle Neuerungen und Fakten zur Auslandsförderung auf einen Blick:

Auszahlung

Rückzahlung