FAQ

Häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum Daka-Darlehen. Die Angaben beziehen sich auf die Daka-Richtlinien vom 01.01.2019.

1. Gibt es eine Verbindung zwischen BAföG und Daka?
Nein, weder rechtlich noch sachlich. Das Daka-Darlehen ist ein eigenständiger Förderweg. Daka-Darlehen erhalten Studierende die in wirtschaftlicher Hinsicht unterstützungsbedürftig sind. Das Darlehen ist in voller Höhe zurückzuzahlen. Der Förderungszeitraum wird nach Bedarf des/der Studierenden festgelegt. Der/die Darlehensnehmer/in hat für jedes Darlehen eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines/einer Bürgen/Bürgin oder einer Bank vorzulegen. Ein Rechtsanspruch auf Daka-Darlehen besteht nicht.

2. Können Studierende gefördert werden, die an einer Hochschule außerhalb Nordrhein-Westfalens eingeschrieben sind?
Nein.

3. Ist die Förderung meines Promotionsstudiums über die Daka möglich?
Nein.

4. Gibt es eine Altersgrenze für den Antrag eines Daka-Darlehens?
Nein.

5. Wenn ich ein Daka-Darlehen beantrage, werden meine Daten dann in die Schufa eingetragen?
Nein, die Daka arbeitet nicht mit der Schufa zusammen.

6. Ist es möglich ein Daka-Darlehen auch dann zu erhalten, wenn ich keine Bürgschaft stellen kann?
Nein.

7. Kann ich von den GEZ-Gebühren befreit werden, weil ich ein Daka-Darlehen erhalte?
Nein.

8. Wo bekomme ich die Antragsunterlagen für die Beantragung eines Daka-Darlehens?
Die Antragsunterlagen erhalten Sie bei den Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen des Studierendenwerks Ihrer Hochschule. Die Kontaktdaten finden Sie im Bereich Beratung und Antragstellung.

9. Ich beziehe BAföG, möchte aber zusätzlich noch ein Daka-Darlehen beantragen. Geht das?
Ja, die monatliche Förderungssumme aus BAföG und Daka-Darlehen sollte einen Betrag von 1.000 Euro monatlich aber nicht überschreiten.

10. Ich befinde mich im Bachelor-Studium, will wahrscheinlich danach ein Masterstudium aufnehmen. Ich möchte für beide Studiengänge gefördert werden. Beantrage ich das auf einmal?
Nein. Legen Sie für sich fest, welcher Zeitraum von Bachelor- und Masterstudium gefördert werden soll. Sie beantragen dann nur das Darlehen für das Bachelor-Studium.

11. Ich bin jetzt im Masterstudium und benötige weitere finanzielle Unterstützung. Kann ich auch für mein Masterstudium ein Darlehen beantragen?
Vorausgesetzt Sie haben für Ihr Bachelor-Studium noch nicht die maximale Förderung erhalten, können Sie beim örtlichen Studierendenwerk ein weiteres Darlehen für Ihr Masterstudium beantragen.

12. Kann ich als ausländische/r Studierende/r ein Daka-Darlehen erhalten?
Ja, wenn Sie an einer den Mitgliedsstudierendenwerken angeschlossenen Hochschule eingeschrieben sind, den Sozialbeitrag zahlen und eine Bürgschaft stellen können.

13. Ich habe mein Studium nicht innerhalb der Regelstudienzeit beenden können und muss mein Darlehen jetzt zurückzahlen. Kann ich die Rückzahlung verschieben?
Wird die Tilgung innerhalb des ersten geförderten Studiengangs fällig, kann bei nachgewiesener Bedürftigkeit die Tilgungsfälligkeit auf einen Zeitpunkt von bis zu zwölf Monaten nach Ablauf der Regelstudienzeit zinsfrei verschoben werden. Den Antrag stellen Sie bei der Geschäftsstelle in Köln.

14. Ich habe für mein Bachelor-Studium ein Darlehen aufgenommen. Nach dem Bachelor-Studium habe ich ein Masterstudium aufgenommen. Die Rückzahlung des Darlehens kann ich nicht leisten. Welche Möglichkeiten habe ich?
Wird die Tilgung innerhalb eines konsekutiven Masterstudiengangs fällig, kann die Geschäftsstelle bei nachgewiesener Bedürftigkeit auf Antrag die Tilgungsfälligkeit auf einen Zeitpunkt bis zu zwölf Monaten nach Ablauf der Regelstudienzeit des Masterstudiengangs zinsfrei verschieben. Setzen Sie sich hinsichtlich der Antragsmodalitäten mit der Geschäftsstelle in Verbindung.

15. Ich habe mehrere Darlehen von der Daka erhalten. Wie verhält sich das mit der Rückzahlung? Muss ich damit rechnen, die Darlehen gleichzeitig zurückzuzahlen?
Bei der Gewährung mehrerer Darlehen richten sich die Rückzahlungsbedingungen nach den Bestimmungen des zuletzt gewährten Darlehens, d. h. der Rückzahlungstermin der vorangegangenen Darlehen wird auf den Rückzahlungstermin des letzten Darlehens verschoben. Die Darlehen werden dann nacheinander mit einer monatlichen Rate getilgt.

16. Ich habe mein Studium beendet, habe aber noch keinen Job gefunden und kann die Rückzahlung deshalb nicht leisten. Gibt es die Möglichkeit eines Zahlungsaufschubs oder kann ich eine geringere Rate zahlen?
Die Geschäftsstelle kann auf Antrag des Darlehensnehmers/der Darlehensnehmerin spätere Tilgungstermine festsetzen oder die monatliche Rate für einen befristeten Zeitraum senken. Den Antrag stellen Sie bei der Geschäftsstelle in Köln.

17. Wird mir bei vorzeitiger Rückzahlung des Daka-Darlehens ein Nachlass gewährt, wie z.B. beim BAföG?
Bei vorzeitiger vollständiger Tilgung erfolgt eine anteilige Erstattung des Verwaltungskosteneinbehalts. Weitergehende Nachlässe werden nicht gewährt.

18. Ich möchte mein Darlehen vorzeitig zurückzahlen. Geht das?
Vorzeitige Tilgungen sind jederzeit und in beliebiger Höhe möglich.

19. Kann ich die Auszahlung des Darlehens stoppen, wenn ich die beantragte Förderung nicht vollständig benötige?
Ja, wenn Sie uns mitteilen, dass Sie auf die weiteren Auszahlungen verzichten und/oder eine Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum Daka-Darlehen. Die Angaben beziehen sich auf die Daka-Richtlinien vom 01.01.2019.

1. Gibt es eine Verbindung zwischen BAföG und Daka?
Nein, weder rechtlich noch sachlich. Das Daka-Darlehen ist ein eigenständiger Förderweg. Daka-Darlehen erhalten Studierende die in wirtschaftlicher Hinsicht unterstützungsbedürftig sind. Das Darlehen ist in voller Höhe zurückzuzahlen. Der Förderungszeitraum wird nach Bedarf des/der Studierenden festgelegt. Der/die Darlehensnehmer/in hat für jedes Darlehen eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines/einer Bürgen/Bürgin oder einer Bank vorzulegen. Ein Rechtsanspruch auf Daka-Darlehen besteht nicht.

2. Können Studierende gefördert werden, die an einer Hochschule außerhalb Nordrhein-Westfalens eingeschrieben sind?
Nein.

3. Ist die Förderung meines Promotionsstudiums über die Daka möglich?
Nein.

4. Gibt es eine Altersgrenze für den Antrag eines Daka-Darlehens?
Nein.

5. Wenn ich ein Daka-Darlehen beantrage, werden meine Daten dann in die Schufa eingetragen?
Nein, die Daka arbeitet nicht mit der Schufa zusammen.

6. Ist es möglich ein Daka-Darlehen auch dann zu erhalten, wenn ich keine Bürgschaft stellen kann?
Nein.

7. Kann ich von den GEZ-Gebühren befreit werden, weil ich ein Daka-Darlehen erhalte?
Nein.

8. Wo bekomme ich die Antragsunterlagen für die Beantragung eines Daka-Darlehens?
Die Antragsunterlagen erhalten Sie bei den Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen des Studierendenwerks Ihrer Hochschule. Die Kontaktdaten finden Sie im Bereich Beratung und Antragstellung.

9. Ich beziehe BAföG, möchte aber zusätzlich noch ein Daka-Darlehen beantragen. Geht das?
Ja, die monatliche Förderungssumme aus BAföG und Daka-Darlehen sollte einen Betrag von 1.000 Euro monatlich aber nicht überschreiten.

10. Ich befinde mich im Bachelor-Studium, will wahrscheinlich danach ein Masterstudium aufnehmen. Ich möchte für beide Studiengänge gefördert werden. Beantrage ich das auf einmal?
Nein. Legen Sie für sich fest, welcher Zeitraum von Bachelor- und Masterstudium gefördert werden soll. Sie beantragen dann nur das Darlehen für das Bachelor-Studium.

11. Ich bin jetzt im Masterstudium und benötige weitere finanzielle Unterstützung. Kann ich auch für mein Masterstudium ein Darlehen beantragen?
Vorausgesetzt Sie haben für Ihr Bachelor-Studium noch nicht die maximale Förderung erhalten, können Sie beim örtlichen Studierendenwerk ein weiteres Darlehen für Ihr Masterstudium beantragen.

12. Kann ich als ausländische/r Studierende/r ein Daka-Darlehen erhalten?
Ja, wenn Sie an einer den Mitgliedsstudierendenwerken angeschlossenen Hochschule eingeschrieben sind, den Sozialbeitrag zahlen und eine Bürgschaft stellen können.

13. Ich habe mein Studium nicht innerhalb der Regelstudienzeit beenden können und muss mein Darlehen jetzt zurückzahlen. Kann ich die Rückzahlung verschieben?
Wird die Tilgung innerhalb des ersten geförderten Studiengangs fällig, kann bei nachgewiesener Bedürftigkeit die Tilgungsfälligkeit auf einen Zeitpunkt von bis zu zwölf Monaten nach Ablauf der Regelstudienzeit zinsfrei verschoben werden. Den Antrag stellen Sie bei der Geschäftsstelle in Köln.

14. Ich habe für mein Bachelor-Studium ein Darlehen aufgenommen. Nach dem Bachelor-Studium habe ich ein Masterstudium aufgenommen. Die Rückzahlung des Darlehens kann ich nicht leisten. Welche Möglichkeiten habe ich?
Wird die Tilgung innerhalb eines konsekutiven Masterstudiengangs fällig, kann die Geschäftsstelle bei nachgewiesener Bedürftigkeit auf Antrag die Tilgungsfälligkeit auf einen Zeitpunkt bis zu zwölf Monaten nach Ablauf der Regelstudienzeit des Masterstudiengangs zinsfrei verschieben. Setzen Sie sich hinsichtlich der Antragsmodalitäten mit der Geschäftsstelle in Verbindung.

15. Ich habe mehrere Darlehen von der Daka erhalten. Wie verhält sich das mit der Rückzahlung? Muss ich damit rechnen, die Darlehen gleichzeitig zurückzuzahlen?
Bei der Gewährung mehrerer Darlehen richten sich die Rückzahlungsbedingungen nach den Bestimmungen des zuletzt gewährten Darlehens, d. h. der Rückzahlungstermin der vorangegangenen Darlehen wird auf den Rückzahlungstermin des letzten Darlehens verschoben. Die Darlehen werden dann nacheinander mit einer monatlichen Rate getilgt.

16. Ich habe mein Studium beendet, habe aber noch keinen Job gefunden und kann die Rückzahlung deshalb nicht leisten. Gibt es die Möglichkeit eines Zahlungsaufschubs oder kann ich eine geringere Rate zahlen?
Die Geschäftsstelle kann auf Antrag des Darlehensnehmers/der Darlehensnehmerin spätere Tilgungstermine festsetzen oder die monatliche Rate für einen befristeten Zeitraum senken. Den Antrag stellen Sie bei der Geschäftsstelle in Köln.

17. Wird mir bei vorzeitiger Rückzahlung des Daka-Darlehens ein Nachlass gewährt, wie z.B. beim BAföG?
Bei vorzeitiger vollständiger Tilgung erfolgt eine anteilige Erstattung des Verwaltungskosteneinbehalts. Weitergehende Nachlässe werden nicht gewährt.

18. Ich möchte mein Darlehen vorzeitig zurückzahlen. Geht das?
Vorzeitige Tilgungen sind jederzeit und in beliebiger Höhe möglich.

19. Kann ich die Auszahlung des Darlehens stoppen, wenn ich die beantragte Förderung nicht vollständig benötige?
Ja, wenn Sie uns mitteilen, dass Sie auf die weiteren Auszahlungen verzichten und/oder eine Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen.